Liebing: Bundesregierung hält Wort

Regelung schafft Planungsgrundlagen für Kommunen

Die Koalition hat sich am Montagabend darauf verständigt, wie die
im Koalitionsvertrag vereinbarte Unterstützung von Ländern und
Kommunen in Höhe von sechs Milliarden Euro sowie die schon ab 2015
vorgesehene Entlastung der Kommunen von einer Milliarde Euro jährlich
umgesetzt wird. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung frühzeitig den Weg
aufzeigt, wie der Bund die Kommunen ab dem Jahr 2015 in Höhe von
einer Milliarde Euro jährlich entlastet. Dies ist ein Vorgriff auf
das für 2018 geplante Bundesteilhabegesetz, das eine Entlastung der
Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro pro Jahr vorsieht. Dabei
wird der Bundeszuschuss an die Kommunen so verteilt, dass die Hälfte
über einen höheren Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft
finanziert wird. Die andere Hälfte wird über eine stärkere
Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer weitergeleitet. Dies ist
ein fairer Kompromiss. Damit wird sichergestellt, dass diejenigen
Kommunen, die aufgrund hoher Sozialausgaben am dringendsten
finanzielle Unterstützung benötigen, diese auch in den Jahren 2015
bis 2017 bekommen. Gleichzeitig werden Kommunen, denen es finanziell
besser geht, nicht ausgenommen. Dass die Bundesregierung diesen
Spagat geschafft hat, hilft allen Beteiligten. Die frühzeitige
Regelung schafft die dringend benötigte Planungsgrundlage für die
Kommunen.

Wir begrüßen auch, dass der Bund den Krippen und
Kindertagesstätten eine Milliarde Euro über die Länder zur Verfügung
stellt. Damit erhalten die Kommunen die Möglichkeit, die
Kleinkindbetreuung weiter auszubauen. Wichtig ist, dass die Länder
die Bundesmittel nicht für den eigenen Haushalt vereinnahmen, sondern
sie unbürokratisch und in vollem Umfang- also ohne Verrechnung mit
Landesleistungen – an die Kommunen weitergeben.

Bei den für Wissenschaft, Schule und Hochschule vorgesehenen fünf
Milliarden Euro erwarten wir, dass die Länder den Anteil für die
Schulen so einsetzen, dass die Kommunen angemessen beteiligt werden.“

Hintergrund:

Für Betreuung und Bildung stehen in dieser Legislaturperiode
finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt sechs Milliarden Euro zur
Verfügung. Davon sollen fünf Milliarden Euro im Bereich Wissenschaft,
Schule und Hochschulen und eine Milliarde Euro für Kitas und Krippen
eingesetzt werden. Die Verteilung der finanziellen Mittel für die
Krippen und Kitas erfolgt wie bisher für die Länder über das
Sondervermögen Kinderbetreuung. Das Sondervermögen Kinderbetreuung
weist derzeit noch ein Finanzvolumen von rund 450 Millionen Euro auf.
Der Bund wird dieses Sondervermögen auf bis zu eine Milliarde Euro
aufstocken. 2017/2018 wird er den Festbetrag an der Umsatzsteuer
zugunsten der Länder um jeweils 100 Millionen Euro erhöhen.

Bereits vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes
2018, d.h. schon ab dem 1. Januar 2015, wird die Bundesregierung die
Kommunen mit einer Milliarde Euro pro Jahr entlasten. Dies erfolgt
zur einen Hälfte durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der
Unterkunft – dazu werden die Erstattungsquoten nach § 46 Abs. 5 SGB
II gleichmäßig erhöht – und zur anderen Hälfte durch einen höheren
Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer.

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Weitere Informationen unter:
http://