Bund kann nicht alle Versäumnisse ausgleichen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am heutigen
Donnerstag einen Antrag der Fraktion Die Linke hinsichtlich einer
stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten der
Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:
„Immerhin erkennen die Linken in ihrem Antrag den Grundsatz an,
dass die Sicherstellung einer angemessenen Finanzausstattung der
Kommunen nach der Finanzverfassung in die Zuständigkeit der Länder
fällt.
Dennoch hilft der Bund den Kommunen bei der Unterbringung und
Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Neben der
mietzinsfreien Bereitstellung von Bundesliegenschaften unterstützt
der Bund in diesem und im nächsten Jahr Länder und Kommunen mit einem
Betrag von insgesamt einer Milliarde Euro – davon in diesem Jahr 500
Millionen. Beide Seiten waren sich einig, dass es sich dabei um eine
endgültige Lösung handelt. Ein Nachkarten, wie es jetzt betrieben
wird, ist unseriös. Wenn von den vereinbarten Mitteln ein nicht
unerheblicher Teil in den Landeshaushalten versickert, statt an die
betroffenen Kommunen weitergeleitet zu werden, ist das ein fatales
Signal.
Die bundesseitige Übernahme der gesamten Kosten für die
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern löst
nicht das eigentliche Problem. Bund und Länder haben sich darauf
verständigt, dass der Bund für die Asylverfahren zuständig ist und
die Länder für die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber. Der
Bund wird seiner Aufgabe gerecht und schafft die Grundlage dafür, die
Verfahrenszeiten zu verkürzen, um die Belastung der Länder zu
verringern.
Die Länder aber kommen ihren Verpflichtungen nicht nach:
Asylbewerber werden so schnell wie möglich aus der zentralen
Erstaufnahmeeinrichtung, die vom Land finanziert wird, an die
Kommunen weitergeleitet. Damit werden – abgesehen von Bayern,
Saarland und Mecklenburg-Vorpommern, in denen die Kosten vom Land
getragen werden – die Kosten auf die Kommunen übertragen. Das
bedeutet: Zehn Flächenländer verschieben ihre Verantwortung und
Kostenträgerschaft auf ihre Kommunen und sorgen für keinen
angemessenen Kostenausgleich. Das führt zu steigenden Belastungen bei
den Kommunen.
Gleichzeitig sind viele Länder sehr zurückhaltend bei der
Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Das verstärkt nochmals den
Kostendruck auf die Kommunen. Ein Wintererlass wie beispielweise
durch die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Thüringen
verschärft die Situation. Er ist daher abzulehnen. Der Vollzug
geltenden Rechts ist keine Frage des Wetters.
Die Länder erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben nicht oder
nur unzureichend. Dass manche Landesregierungen dem vorliegenden
Antrag mit Begeisterung zustimmen und diesen Ansatz unterstützen, ist
daher nachvollziehbar. Es lenkt aber vor allem von ihren eigenen
Versäumnissen ab. So helfen sie weder den Kommunen noch den
betroffenen Menschen. Ein stärkeres Engagement des Bundes entlastet
nicht in erster Linie die Kommunen, sondern die Länder.“
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