Liebing: Länder müssen den Kommunen bei der Betreuung von Zuwanderern helfen

Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Bundestags-fraktion hat sich in ihrer jüngsten Sitzung mit
dem Thema Armutszuwanderung befasst. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik, Ingbert Liebing:

„Die Probleme der Kommunen mit Armutszuwanderung sind unbestritten
und dürfen keinesfalls bagatellisiert werden. Allerdings handelt es
sich hierbei auch um ein punktuelles Problem, von dem nur einige
Städte tatsächlich stärker betroffen sind. Die Diskussion hierüber
muss sachlich und zielorientiert geführt werden. Sie darf aber auch
nicht die generellen Probleme der Kommunen überlagern. Wenn über das
Programm –Soziale Stadt– von Armutszuwanderung betroffene Kommunen
besonders unterstützt werden sollen, wird das Geld trotz
Programmaufstockung an anderer Stelle fehlen. Es gibt auch jenseits
der Armutszuwanderung Herausforderungen, denen mit den Mitteln aus
dem Programm –Soziale Stadt– begegnet werden muss. Dies kann z.B. die
Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere durch die Modernisierung
von kommunalen Bibliotheken oder das Anlegen von mehr Grünflächen
sein.

Die EU-Freizügigkeit ist ein hohes Gut, von dem auch Deutschland
profitiert – und das nicht nur im Bereich der Pflegekräfte.
Allerdings darf die Freizügigkeit nicht zu einer Zuwanderung in
soziale Sicherungssysteme führen. Deshalb müssen wir falsche Anreize
abbauen, bestehende Kontroll- und Reaktionsmöglichkeiten konsequenter
umsetzen und letztendlich auch über die EU dafür sorgen, dass die
Lage in den Herkunftsländern konsequent so verbessert wird, dass der
Anreiz für einen Wegzug nach Deutschland nachhaltig reduziert wird.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag hierzu die richtigen
Antworten gefunden. Die Kommunen erwarten zu Recht, dass die
Vereinbarungen jetzt auch so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Wichtig ist zudem, dass die Bundesländer ihre Kommunen bei der
Bewältigung der Zuwanderung nicht im Regen stehen lassen. Wenn
Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen beispielsweise ihrer
Rückführungsaufgabe bei abgelehnten Asylbewerbern nicht mehr
nachkommen, führt dies zwangsläufig zu einer stetig steigenden
Belastung. Wenn gleichzeitig die Landes-Ausgaben gedeckelt werden und
die nordrhein-westfälischen Kommunen nur einen Teil ihrer Kosten
erstattet bekommen, ist das schlicht schäbig. So kann man mit seinen
Kommunen nicht umgehen. Fürsorgepflicht sieht eindeutig anders aus.“

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