Liebing: Länder werden ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht

Asylrechtsbeschluss des Bundesrates ebnet den Weg
zur Entlastung der Kommunen bei der Betreuung von Asylbewerbern

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag dem Gesetz
zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur
Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete
Ausländer zugestimmt. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Ingbert Liebing:

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesrates, dem bereits im
Bundestag verabschiedeten Gesetz ebenfalls zuzustimmen. Für die
Kommunen ist die Entscheidung der Länderkammer ein wichtiges Signal,
dass Bund und Länder sie bei der Bewältigung der mit den weiter
steigenden Asylbewerberzahlen verbundenen Herausforderungen nicht im
Stich lassen.

Die Einstufung von Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und
Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten stärkt das Asylrecht und
entlastet zugleich die Kommunen bei der Unterbringung und Betreuung
von Asylbewerbern deutlich. Rund 25 Prozent der in Deutschland
gestellten Asylanträge stammen von Asylbewerbern aus den genannten
Ländern. Die Erfolgsaussichten Ihrer Anträge sind jedoch sehr gering.
Dennoch werden die Bewerber im Rahmen der bestehenden Quotenregelung
zur Unterbringung auf die Kommunen verteilt. Dies verstärkte die
ohnehin schon großen Probleme der Kommunen, geeignete Unterkünfte
bereitzustellen.

Mit Inkrafttreten des nunmehr verabschiedeten Gesetzes können
diese Probleme zumindest abgemildert werden. Gleichzeitig verbessert
das Gesetz die Möglichkeiten der Kommunen, sich besser um die
tatsächlich asylberechtigten politisch Verfolgten zu kümmern. Die
Länder werden mit der heutigen Zustimmung ihrer Verantwortung für die
Kommunen gerecht.“

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