Liebing: Stärkung des kommunalen Ehrenamtes

Aufwandsentschädigungen sollen auch weiterhin nicht
auf Rentenzahlungen angerechnet werden

Im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Rentenpakets hat sich
die Große Koalition auf Initiative der Unionsfraktion darauf
verständigt, dass die Aufwandsentschädigungen für kommunale
Ehrenbeamte weiterhin nicht auf Rentenzahlungen angerechnet werden.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:

„Wir begrüßen, dass die bestehende Ausnahmeregelung, nach der
keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen von kommunalen
Ehrenbeamten auf Rentenzahlungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze
erfolgt, auch über den September 2015 hinaus verlängert werden soll.
Das ist für die kommunalen Amts- und Mandatsträger sowie die
Kandidaten der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 ein wichtiges Signal.

Allerdings ist die jetzt angestrebte Verlängerung nur ein erster
Schritt in die richtige Richtung. Die laufende Wahlperiode muss auch
genutzt werden, eine dauerhaft tragfähige Lösung zu finden, die
sicherstellt, dass das kommunale Ehrenamt nicht durch das Rentenrecht
unattraktiv gemacht wird. Dabei ist eine Sonderregelung für das
kommunale Ehrenamt gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement
beispielsweise in Vereinen durchaus gerechtfertigt und vertretbar.
Immerhin handelt es sich beim kommunalen Ehrenamt um die Wahrnehmung
von Aufgaben innerhalb der verfassten Staatlichkeit, die ohne das
kommunale Ehrenamt von Hauptamtlichen wahrgenommen werden müssten.
Die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf eine vorzeitig
erhaltene Rente wäre absurd. Denn dann müsste ein betroffener
Ortsbürgermeister seine Aufwendungen aus dem kommunalen Ehrenamt
selber aus seiner Rente bestreiten. Das wäre nicht hinnehmbar.“

Hintergrund:

Nach geltendem Recht kann derjenige, der vor Erreichen der
Regelaltersgrenze Rente bezieht, nur begrenzt hinzuverdienen, ohne
dass Abzüge bei der Altersversorgung vorgenommen werden.

Dies betrifft auch kommunale Ehrenbeamte, deren
Aufwandsentschädigung nur aufgrund einer Übergangsregelung bislang
nicht auf Rentenzahlungen angerechnet wird. Nach Ablauf der
fünfjährigen Übergangszeit im September 2015 ist der steuer- und
sozialabgabenpflichtige Entgeltanteil an einer Aufwandsentschädigung
– wie jedes andere Arbeitsentgelt auch – als Hinzuverdienst bei
vorgezogenen Altersrenten zu berücksichtigen.

Dies führt dann dazu, dass Aufwandsentschädigungen eine
Rentenkürzung bewirken werden, sobald sie 450 Euro übersteigen. Damit
wird manches kommunale Ehrenamt für Frührentner unattraktiv und es
wird dadurch auf kommunaler Ebene immer schwieriger, Ämter zu
besetzen.

Im Zuge der Verabschiedung des Rentenpakets haben sich CDU/CSU und
SPD darauf verständigt, die bis September 2015 geltende
Ausnahmeregelung zu verlängern.

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