Liebing: Steuermehreinnahmen für Kommunen sind kein Grund zur Entwarnung

Der Arbeitskreis Steuerschätzung veröffentlicht am
heutigen Donnerstag seine Herbstprognose für die Entwicklung der
Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen. Dazu erklärt der
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:

„Die Prognosen für die Steuereinnahmen der Kommunen sind gut –
aber längst kein Grund zur Entwarnung. Auch wenn es zahlreichen
Kommunen in Deutschland finanziell immer besser geht, haben nach wie
vor viele Kommunen mit strukturellen Haushaltsproblemen zu kämpfen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet, dass die sogenannten
Kassenkredite der Kommunen – vergleichbar den Dispokrediten für
Privatpersonen – Ende 2013 erstmals bei mehr als 50 Milliarden Euro
liegen. Das schränkt den Gestaltungsfreiraum erheblich ein und
gefährdet die kommunale Selbstverwaltung.

Die zu erwartenden Steuermehreinnahmen in den kommenden Jahren
sind zwar hilfreich, aber für sich allein gesehen letztendlich auch
nicht viel mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Bund und Länder
dürfen die Schätzung nicht zum Anlass nehmen, sich bei der
Unterstützung der Kommunen entspannt zurückzulehnen. Ohne
Unterstützung sind die hochverschuldeten Kommunen trotz
Steuermehreinnahmen nicht in der Lage, sich aus der schlechten
Situation zu befreien.

Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD müssen
genutzt werden, um die Weichen zu stellen für eine nachhaltige
Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Zudem muss bei der geplanten Neuregelung der Eingliederungshilfe die
Entlastung der Kommunen im Vordergrund stehen. Die Länder sind in der
Verantwortung, dass diese Entlastungen direkt, ungekürzt und
zusätzlich bei den Kommunen ankommen.

Darüber hinaus muss bei den Koalitionsverhandlungen darauf
geachtet werden, dass weitere Belastungen für Kommunen beispielsweise
durch Änderung von Standards in der Jugendhilfe oder in der
Bildungspolitik vermieden werden. Der quantitative und vor allem
qualitative Ausbau der frühkindlichen Betreuung darf nicht zulasten
der Kommunen vereinbart werden.“

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