Limited und Mini-GmbH gegen Abmahnungen – warum Online-Shop-Betreiber sich besser absichern sollten.

Die deutsche Abmahnunsitte nimmt und nimmt kein Ende. Kein Wunder, denn es wird auch bestens daran verdient. Da die meisten Abmahnungen wettbewerbsrechtlicher Natur sind, sind hier Streitwerte von mehreren zehntausend Euro die Regel – und das Anwaltshonorar, das schon für das erste Schreiben fällig wird, ist dementsprechend.

Viele Online-Shop-Händler fühlen sich in ihrer Existenz bedroht

Einer Umfrage des Kölner Unternehmens Trusted Shops unter 700 Online-Händlern zufolge fühlen sich inzwischen fast die Hälfe der Online-Shop-Betreiber sogar in ihrer Existenz bedroht. Denn während der finanzielle Schaden bei der Hälfte der in der Erhebung untersuchten Abmahnungen „nur“ bei 1500 EUR lag, hatten 10 Prozent der Abgemahnten einen Schaden von 10.000 EUR bis 20.000 EUR oder mehr zu beziffern – Forderungen, die von Kleinunternehmern mit dünner Kapitaldecke in der Regel dann oft nicht mehr zu bewältigen sind, und die in solchen Fällen tatsächlich unter Umständen zum Konkurs führen können.

Haftungsschutz ist heutzutage sehr preiswert zu haben

Vorsorge ist deshalb gerade im Online-Business auf alle Fälle besser als die Nachsorge. Und geeignete Gegenmittel sind heutzutage einfach und preiswert zu haben: Während vor ein paar Jahren noch 25.000 EUR Stammkapital für die Gründung einer deutschen GmbH erforderlich waren, mit der sich das Geschäftsvermögen vom Privatvermögen ganz einfach trennen lässt, gibt es heute zahlreiche neue Gesellschaftsvarianten, die bereits mit einem Euro Stammkapital und zu einem Bruchteil der Kosten zu realisieren sind: Allen voran die britische Limited und die deutsche Unternehmergesellschaft, auch Mini-GmbH genannt. Beide können auch in Form einer Co KG betrieben werden, was bei Kleinunternehmern häufig steuerliche Vorteile mit sich bringt.

Zumindest ein Privatkonkurs ist damit nicht mehr möglich. Denn Abmahnungen können sich immer nur gegen den Betreiber einer Webseite richten – in diesem Fall die Gesellschaft selbst, nicht aber die Inhaber. Kommt es zum Worst Case und können die Anwalts- und Gerichtskosten zu einem Abmahn-Rechtsstreit nicht mehr bezahlt werden, geht zwar die Gesellschaft in Insolvenz. Das Privatvermögen des Shop-Betreibers bleibt indes aber unbeschadet.

Online-Shop-Aktivitäten können auf eigene Gesellschaft ausgelagert werden

Eine weitere Möglichkeit die negativen Folgen einer oder mehrerer möglicher Abmahnungen einzudämmen, besteht in der Auslagerung des Online-Geschäfts auf eine eigene, vom Stammunternehmen getrennte Tochter- oder Parallelgesellschaft, die sich wegen der geringen Gründungskosten auch nur für bestimmte, risikoreiche Produktgruppen einrichten lässt.

So oder so müssen Online-Shop-Betreiber heutzutage nicht mehr aus Kostengründen mit ihrem Privatvermögen haften, denn eine Limited oder Unternehmergesellschaft ist für wenige Hundert Euro innerhalb von zwei bis drei Wochen gegründet und eingerichtet. Auf viele Abmahner haben Sie sogar von vorneherein eine abschreckende Wirkung, da vielen die Durchsetzung ihrer Abmahnung im Widerspruchsfall hier zu kompliziert ist.

Webmaster und Online-Shop-Betreiber sollten sich in jedem Falle über die neuen Möglichkeiten zur Absicherung mit einer britischen Limited oder deutschen Unternehmergesellschaft informieren, denn eine Trendwende beim deutschen Abmahnwahn ist derzeit weit und breit nicht in Sicht – ganz im Gegenteil.