„Viele logopädische Praxen kämpfen um ihre
Existenz. Die freiberuflich tätigen Logopädinnen und Logopäden wissen
nicht, wie sie ihre Praxen auf Dauer erhalten können. Damit ist nicht
nur das wirtschaftliche Überleben der Logopäden, sondern auch die
Versorgung der Patienten gefährdet.“ Dies sagte die Präsidentin des
Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl), Christiane
Hoffschildt, heute anlässlich des 41. dbl-Jahreskongresses vor der
Presse in Nürnberg. „Ursache für die kritische Situation sind
einerseits die viel zu niedrigen Preise für logopädische Leistungen
und andererseits der Trend der gesetzlichen Krankenkassen, erbrachte
Therapieleistungen wegen kleiner Formfehler in den ärztlichen
Verordnungen nicht zu bezahlen“, so Hoffschildt.
Bei den Preisverhandlungen nutzten die Kassen ihre dominante
Position aus und verweigern angemessene Preisanpassungen. So liegen
die Preise für Logopädie heute inflationsbereinigt niedriger als vor
zehn Jahren. „Manche Kassen zahlen 24,02 Euro für eine 45-minütige
Einzeltherapie, wobei die notwendige zusätzliche Zeit für die Vor-
und Nachbereitung bereits mit abgegolten ist. Auf dieser Basis lässt
sich auf Dauer keine Praxis wirtschaftlich halten“, so die
dbl-Präsidentin.
Erschwert wird die Situation durch die gesetzlich vorgegebene
Anbindung der maximalen Preissteigerungen an die Entwicklung der
sogenannte Grundlohnsumme. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, diese
Vorschrift so lange außer Kraft zu setzen, bis angemessene Preise und
insbesondere auch eine Angleichung der Preise in den östlichen
Bundesländern an das Westniveau erreicht sind“, fordert die
dbl-Präsidentin.
Die Patientenversorgung dürfe aber auch nicht durch
ungerechtfertigte Rechnungsabsetzungen durch die Gesetzlichen
Krankenkassen gefährdet werden. „Immer häufiger wird die Bezahlung
bereits erbrachter logopädischer Leistungen von den Kassen
verweigert, weil die ärztliche Verordnung kleinere Formfehler
aufweist“, berichtet die bayerische dbl-Landesverbandsvorsitzende,
Lisa Huber. Die Fälle häuften sich bei einigen Kassen und die
Begründungen seien teilweise so absurd, dass hier der Eindruck
entstehe, es solle auf Kosten der Logopäden Geld eingespart werden.
„Der Deutsche Bundesverband für Logopädie hat in einigen Fällen
bereits erfolgreich gegen diese Praxis geklagt. Es kann jedoch nicht
sein, dass die Bezahlung ärztlich verordneter hochwertiger
therapeutischer Leistungen im Einzelfall eingeklagt werden muss“,
mahnt die dbl-Landesverbandsvorsitzende.
Pressekontakt:
V.i.S.d.P.: Dr. med. Eva Kalbheim (dbl-Geschäftsführerin), Deutscher
Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl). Weitere Informationen:
dbl-Pressereferat, Margarete Feit, Augustinusstr. 11 a, 50226
Frechen, Tel.: 02234/37953-27, Fax: 02234/37953-13, E-Mail:
presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-Kongress.de. Ab dem 6. Juni
erreichen Sie uns auch in Nürnberg unter 0171/1428030.
Weitere Informationen unter:
http://