Seit über fünf Jahren setzt sich der iGZ für die Realisierung von allgemeinverbindlichen Mindeststandards in der Zeitarbeitsbranche ein – jetzt ist das Ziel nicht mehr weit entfernt. Die Sozialpartner iGZ/BAP und die Einzelgewerkschaften beim DGB haben unlängst einen gemeinsamen Lohnuntergrenzen-Vorschlag an das BMAS geschickt. Nun wird der entsprechende Entwurf der Rechtsverordnung am 11.11.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht (7,89 ? West/7,01 ? Ost; ab 1.11.2012: 8,19 ? bzw. 7,50 ?). Nach dem im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz normierten weiteren Verfahren (Stellungnahmefrist von drei Wochen, Befassung des Tarifausschusses) könnten insoweit die für alle in- und ausländischen Zeitarbeitsanbieter geltenden Lohnuntergrenzen noch in diesem Jahr rechtswirksam werden.
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