Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit nimmt Gestalt an

Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit nimmt Gestalt an

Seit über fünf Jahren setzt sich der iGZ für die Realisierung von allgemeinverbindlichen Mindeststandards in der Zeitarbeitsbranche ein – jetzt ist das Ziel nicht mehr weit entfernt. Die Sozialpartner iGZ/BAP und die Einzelgewerkschaften beim DGB haben unlängst einen gemeinsamen Lohnuntergrenzen-Vorschlag an das BMAS geschickt. Nun wird der entsprechende Entwurf der Rechtsverordnung am 11.11.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht (7,89 ? West/7,01 ? Ost; ab 1.11.2012: 8,19 ? bzw. 7,50 ?). Nach dem im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz normierten weiteren Verfahren (Stellungnahmefrist von drei Wochen, Befassung des Tarifausschusses) könnten insoweit die für alle in- und ausländischen Zeitarbeitsanbieter geltenden Lohnuntergrenzen noch in diesem Jahr rechtswirksam werden.

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