Gruppe der Frauen begrüßt die gestrige Einigung im
Koalitionsausschuss
Die Koalition hat sich gestern auf die wesentlichen Inhalte zur
Frauenquote geeinigt. Dazu erklärt die Vorsitzende der Gruppe der
Frauen, Karin Maag:
„Der Koalition war und ist die Erhöhung des Anteils weiblicher
Führungskräfte ein wichtiges Anliegen. Deshalb freuen wir uns, dass
das Gesetz zu Frauen in Führungspositionen nun als sichtbares Zeichen
dafür ins parlamentarische Verfahren kommt. Es geht hier nicht um
eine Prestige- oder Prinzipienfrage, sondern um eine
Selbstverständlichkeit. Wir müssen der Tatsache Rechnung tragen, dass
die Hälfte der Bevölkerung weiblich ist – dies muss sich auf allen
Ebenen und in allen Lebensbereichen widerspiegeln.
Unzählige Frauen sind zwar hervorragend ausgebildet, finden sich
aber nicht in gleichem Maße wie Männer in den Führungspositionen
unserer Unternehmen wieder. Es ist daher richtig, dass wir nach den
schlechten Erfahrungen der vergangenen Jahre mit freiwilligen
Selbstverpflichtungen nun das Notwendige gesetzlich regeln.
Mit der gestrigen Einigung kann der Fahrplan für die Frauenquote
so umgesetzt werden, wie wir ihn im Koalitionsvertrag vorgesehen
haben: Börsennotierte und voll mitbestimmungspflichte Unternehmen
müssen in ihren Wahlen zum Aufsichtsrat die Mindestquote von 30
Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts berücksichtigen. Die
Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind,
müssen ab Mitte des kommenden Jahres Ziele ausweisen, wie sie den
Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und oberstem Management
erhöhen wollen. Mit dieser Regelung haben wir eine gute Balance
zwischen den Anliegen der Wirtschaft und dem Ziel von mehr weiblichen
Führungskräften gefunden. Die Quote ist ein Teilausschnitt einer
verbesserten Förderung von Frauen in Unternehmen. Die deutsche
Wirtschaft bekundet selbst seit langem ihr Interesse an mehr Frauen
in Führungspositionen.
Zentral wird aber ebenfalls sein, wie wir als öffentliche Hand den
Maßgaben in unseren eigenen Reihen Rechnung tragen – hier muss der
Bund beispielgebend sein.“
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