Frankfurt (Oder). Im Land Brandenburg
werden die Grenzen der vier Landgerichtsbezirke geändert. Das
berichtet die Märkische Oderzeitung in ihrer Ausgabe vom Freitag. Das
Vorhaben wird Folgen für die Uckermark und das Landgericht Frankfurt
(Oder) haben. Verfahren aus dem Kreis werden künftig ausschließlich
vor dem Landgericht Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) verhandelt. Die
Behörde in Frankfurt wird durch den Wechsel vermutlich drei
Richterstellen verlieren. Der Präsident des Brandenburgischen
Oberlandesgerichtes, Wolfgang Farke, verteidigte am Freitag die
Entscheidung. Mit der Neuordnung werde das kleinste Brandenburger
Landgericht in Neuruppin gestärkt. Ähnliche Pläne gebe es für die
Region um Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald). Verfahren von dort
finden künftig nicht mehr in Potsdam, sondern in Cottbus statt.
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