Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger
(SPD) empfiehlt in einem am Donnerstag erstmals zu diskutierenden
Erlass den Kommunen, Dauerbewohner von Datschen, die länger als zehn
Jahre in Wochenendhäusern leben, für weitere maximal fünf Jahre zu
dulden. Datschenbesitzern, die älter als 70 Jahre oder schwer krank
sind, soll sogar ein lebenslanges, aber nicht vererbbares Wohnrecht
eingeräumt werden. Schätzungen zufolge werden in Brandenburg rund 20
000 Datschen als Dauerwohnung genutzt.
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