Märkische Oderzeitung: Die Märkische Oderzeitung kommentiert den Vorstoß der Bundesregierung zum Thema Kinderlärm

Bußgeld für ein Mädchen, das täglich
Klavier übt, erfolgreiche Klagen gegen den Lärm von
Kindertagesstätten: In Deutschland hat oft derjenige das Recht auf
seiner Seite, der einfach seine Ruhe haben will. Die Paragraphen, die
Näheres regeln, befinden sich bezeichnenderweise im
„Bundesimmis¬sionsschutzgesetz“ – als wären Lebensäußerungen der oben
beschriebenen Art vergleichbar mit der Belästigung durch Baulärm. Die
Bundesregierung will nun Klagen erschweren und die entsprechenden
Gesetzespassagen überarbeiten. Natürlich darf die Neuregelung keine
Lizenz zum Nervtöten sein. Da bleibt nur, an das Verantwortungsgefühl
der Eltern und Pädagogen zu appellieren – auch wenn das in manchen
Fällen wenig nützen wird.

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