Der Verdacht scheint sich zu bestätigen,
dass sich Edathy mit den bisher beschlagnahmten, straffreien
Aufnahmen nicht begnügt hat. Und was macht der Abgetauchte? Er führt
sich als verfolgte Unschuld auf, legt Beschwerde ein, zieht bis vors
Verfassungsgericht. Das ist sein gutes Recht, wirkt aber mit jedem
Schritt und im Lichte der neuesten Ermittlungsergebnisse immer
unglaubwürdiger. Was die Staatsanwaltschaft nun eine neue Front
eröffnen lässt, ist der Verdacht, dass diese Ergebnisse an die
Öffentlichkeit durchgestochen wurden; was nicht korrekt ist und bei
Edathy die Opferwahrnehmung verstärken dürfte. Nur: Wenn da nichts
wäre, könnte er sich mit offenem Visier verteidigen. Festzuhalten ist
allerdings auch: Der Mann ist bislang weder angeklagt noch
verurteilt.
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