Auch wenn es Unternehmen, die so etwas
herstellen, nicht passt, müssen sie nun damit leben, dass im Internet
an prominenter Stelle über die Produkte diskutiert wird. Ihre
Schutzbehauptung, sie würden vielleicht gegen den guten Geschmack,
aber nicht gegen rechtliche Vorgaben verstoßen, entlarvt sich selbst.
Und ist als Aufforderung an den Gesetzgeber zu verstehen, im
Verbraucherschutz weiter nachzubessern.
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