Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Verbot einer Neonazigruppe in Brandenburg

Von der Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts, wonach das Verbot der „Widerstandsbewegung
in Südbrandenburg“ rechtens war, fühlt sich die Landesregierung zu
Recht bestätigt. Denn das Urteil macht klar deutlich: Brandenburg
kann sich sehr wohl gegen die Bedrohung durch rechtsextremistische
Organisationen wehren. Auch in Form von Vereinsverboten.

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