Von der Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts, wonach das Verbot der „Widerstandsbewegung
in Südbrandenburg“ rechtens war, fühlt sich die Landesregierung zu
Recht bestätigt. Denn das Urteil macht klar deutlich: Brandenburg
kann sich sehr wohl gegen die Bedrohung durch rechtsextremistische
Organisationen wehren. Auch in Form von Vereinsverboten.
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