Ein gesetzlicher Mindestlohn ist gut und
richtig. Mit dem Anliegen, denjenigen, die voll arbeiten, einen
Lebensunterhalt ohne Aufstockung durchs Amt zu ermöglichen, hat aber
wenig zu tun, wenn sich junge oder ältere Menschen für eine täglich
überschaubare Zeit ein Zubrot verdienen, etwa mit dem Austragen von
Zeitungen. Auch Praktikanten ohne Abschluss, die in das Berufsleben
hineinschnuppern wollen und nicht als akademische Billigkraft
missbraucht werden, tut man mit 8,50 Euro letztlich keinen Gefallen –
sie werden wohl keinen Platz mehr finden. Auch Langzeitarbeitslose
haben eher eine Chance, wieder ins Berufsleben zu finden, wenn die
Einarbeitungsphase vom Mindestlohn befreit bleibt. +++
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