Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil
zur Sterbehilfe die Würde des Menschen auch am Lebensende betont. So,
wie es das Grundgesetz vorsieht. Ärzte, Pfleger und Kliniken haben
jetzt Rechtssicherheit. Ein unwürdiges Gezerre um das
Leben-oder-Sterben-Lassen muss es nicht mehr geben. Es ist ein Sieg
für die Selbstbestimmung.
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