„Keine Sonderregelungen für
Konversionsflächen“
Obwohl im ausgehandelten Kompromiss über die künftige Förderung
der Solarenergie eine Sonderrolle für Konversionsflächen vorgesehen
ist, will die Bundesregierung die Photovoltaik auf ehemaligen
Militärflächen derzeit nicht unterstützen. Das geht aus einer Antwort
der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium
Katherina Reiche auf eine Anfrage der Brandenburger Linkspolitikerin
Dagmar Enkelmann hervor. In dem Schreiben, das der Märkischen
Oderzeitung vorliegt, heißt es: „Durch die Verordnungsermächtigung
nach §64g des Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) wird die
Bundesregierung ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen, durch die
die finanziellen Belange von Photovoltaikanlagen auf
Konversionsflächen unter Berücksichtigung energiewirtschaftlicher,
netztechnischer, naturschutzfachlicher und finanzieller Belange
verbessert werden können.“ Mit Verweis auf die hohen Zuwachszahlen
bei Photovoltaikanlagen sieht die Bundesregierung derzeit allerdings
„keine Veranlassung, von dieser Ermächtigungsgrundlage Gebrauch zu
machen.“ Die 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken im
Bundestag Enkelmann sprach in diesem Zusammenhang gegenüber der
Märkischen Oderzeitung von einem gebrochenen Versprechen des
Bundesumweltminister Peter Altmaier. Enkelmann wörtlich: „Als
Begründung für die Weigerung, die Verordnung für Konversionsflächen
zu erlassen, müssen die seit Jahresbeginn hohen Zubauzahlen für
Photovoltaik herhalten. Diese hat die Bundesregierung zum einen mit
ihren unmäßigen Förderkürzungen selbst provoziert, zum anderen war
diese Entwicklung bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss gut
bekannt. Ich muss deshalb davon ausgehen, dass Altmaier seine Zusage
gegeben hat im Wissen darum, sie nicht einlösen zu wollen“.
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