Magic Media Company (MMC) erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I

Gericht verpflichtet den Immobilienfonds
Köln-Ossendorf-Hürth I dafür zu sorgen, dass auf dem ehemaligen
Hürther Studiogelände der MMC (heute: „Medienzentrum Hürth“) kein
Studiobetrieb für Film- oder Fernsehproduktionen erfolgt.

Die Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft mbH (MMC),
Köln, einer der deutschlandweit bedeutendsten Film- &
TV-Studiobetreiber, hat am 12. Juli 2012 vor dem Landgericht Köln
eine Einstweilige Verfügung gegen den Immobilienfonds
Köln-Ossendorf-Hürth I GbR, Troisdorf, erwirkt (LG Köln, Az.: 32 O
280/12, nicht rechtskräftig).

Laut dem Beschluss des Landgerichts Köln hat der Immobilienfonds
Köln-Ossendorf-Hürth I „durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch
Einwirkung auf den Mieter MP Medienparks Nordrhein-Westfalen GmbH,
dafür zu sorgen, dass bis zum 31.12.2016 auf dem Gelände
„Medienzentrum Hürth“ (Hans-Böckler-Str. 163, 50354 Hürth), kein
Studiobetrieb für Film- oder Fernsehproduktionen, insbesondere kein
Studiobetrieb für die Produktion der Fernsehsendung […] erfolgt“.

Die MMC hatte ihren Antrag auf vertragliche Vereinbarungen mit dem
Immobilienfonds gestützt.

Diese wurden Ende 2009 fixiert. In den Verträgen wurde dem
Immobilienfonds als Vermieter von der MMC als Mieter ein
Sonderkündigungsrecht für das betreffende Hürther Gelände (vormals
„CAMPUS HÜRTH“, heute „Medienzentrum Hürth“) eingeräumt. Dieses
Sonderkündigungsrecht wurde Ende Juni 2011 vom Immobilienfonds
ausgeübt. Vertragsgemäß hatte die MMC das Gelände deshalb am
31.12.2011 an den Immobilienfonds zurückgegeben. Im Gegenzug zu
diesem Sonderkündigungsrecht hatte sich der Immobilienfonds in den
Verträgen von 2009 zu einem befristeten Wettbewerbsausschluss
verpflichtet.

„Trotzdem versucht die MP Medienparks Nordrhein-Westfalen GmbH als
Mieter des Hürther Geländes derzeit, sich als Anbieter von Studios
für Film- und Fernsehproduktionen am Markt zu positionieren“, erklärt
Andre van Eijden, Geschäftsführer der MMC. „Wir waren daher gezwungen
diese Einstweilige Verfügung durchzusetzen. Sie verpflichtet den
Immobilienfonds dafür zu sorgen, dass die zwischen dem
Immobilienfonds und uns vertraglich fixierten Regelungen eingehalten
werden.“

Pressekontakt:
Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft mbH
Hans-Jörg Seibold
Leiter PR & Marketing
+49 (0) 221 250 1139
hans-joerg.seibold@mmc.de
www.mmc.de

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