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Am 13. Juli dieses Jahres soll in Deutschland vom Bundeskabinett
der Gesetzesentwurf für die manipulationssicheren Registrierkassen ab
2019 verabschiedet werden. Aus den Erfahrungen der Österreichern
könnte allerhand gelernt werden.
Zwtl.: Was Deutschland besser als Österreich gemacht hat
Kassen-Nachschauen, digitale Schnittstellen, Verkettungen sind
Dinge, die es auch in Österreich gibt – wo seit 1. Jänner 2016 eine
Registrierkassenpflicht gilt. Auch die Strafe für das Einsetzen von
Werkzeugen, die die Sicherheitseinrichtungen umgehen, wurde
offensichtlich von den österreichischen Gesetzen übernommen: so ist
auch in Österreich eine Strafhöhe von bis zu 25.000,- Euro
vorgesehen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Ländern
ist aber, dass Deutschland die Manipulationseinrichtungen
zertifizieren lassen wird. „Dies ist sicherlich sinnvoll, denn damit
gibt es keinen Diskussionen ob Lösungen zulässig sind oder nicht“, so
Markus Knasmüller, Abteilungsleiter für Software-Entwicklung beim
BMD-Systemhaus.
Nicht übernommen wurde aber in Deutschland die
Belegerteilungspflicht, die auch in Österreich nicht unumstritten
ist. Letztlich sind sie aber die einzige Möglichkeit die
sicherstellt, dass die Umsätze auch im Kassensystem eingegeben
werden. „Eine Beleglotterie, wie sie etwa in Tschechien geplant ist,
bei der jeder Kassenbeleg als Rubbellos dient, könnte die Akzeptanz
der Belege bei den Kunden erhöhen“, so Knasmüller.
Zwtl.: Hohe Kosten für Unternehmen
Ein großes Problem in Österreich ist, das nicht nur übliche Kassen
betroffen sind, sondern auch alle Fakturenprogramme, sofern damit
Rechnungen, die bar bezahlt werden, erstellt werden. Dies obwohl bei
Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, wohl ohnehin die
Manipulationsgefahr verschwindend gering ist und selbst dann, wenn
die Barbezahlung nur in absoluten Ausnahmefällen der Fall ist. Viele
Unternehmen haben sogar selbst implementierte Systeme im Einsatz, die
nun umgeschrieben werden müsse. „Das sind aber oft Systeme, die in
langjähriger Arbeit entstanden sind und häufig sind die Entwickler
teilweise gar nicht mehr greifbar“, moniert Markus Knasmüller. „Es
wäre daher sinnvoll, wohl den Manipulationsschutz rein auf die
Registrierkassen zu beschränken, auch weil sonst der in Deutschland
vom Bundesfinanzministerium kalkulierte einmalige Erfüllungsaufwand
in der Höhe von rund 470 Mio. Euro für die Neuanschaffung und
Umstellung der Geräte wohl deutlich überschritten werden wird.
Insbesondere sollten Automaten und Online-Shops ausgenommen werden.“
Zwtl.: In Österreich wurden die Vereine frustriert
Ein großes Thema in Österreich waren auch die Vereine, die
ursprünglich nur in geringem Maße von der Registrierkassenpflicht
befreit waren. Dies führte in der Alpenrepublik zu größeren
Protesten: Schlagzeilen in den Medien wie „Tausende Feste wegen
Registrierkassenpflicht abgesagt“ waren keine Seltenheit.
Zwtl.: Wie der Gesetzgeber in Österreich verunsicherte
Generell ist wichtig, dass von Anfang an Klarheit über die
Regelungen herrschen muss. Etwas das in Österreich leider nicht immer
der Fall war. Zuerst führte eine Beschwerde vor dem
Verfassungsgerichtshof dazu, dass der konkrete Einführungstermin für
die Registrierkassenpflicht abhängig von der Unternehmensgröße
deutlich später als am 1. Jänner 2016 war. Kleinere Unternehmen sind
überhaupt erst im nächsten Jahr betroffen. Dann gab es viele
Diskussion über Ausnahmen, wie etwa die schon genannten Vereine, aber
auch Unternehmen im Freien oder Spezialbereiche wie Banken oder
Almhütten. Und zuletzt wurde der Termin für die Einführung des
Manipulationsschutzes auch verschoben.
Zwtl.: Unrealistische Zeitvorgabe in Deutschland
Die vielen Verschiebungen und nachträglichen Erleichterungen sind
nicht gerade förderlich gewesen, weil sie die Unternehmen
verunsichern. Einige Unternehmen haben sogar Kassen gekauft, die sie
gar nicht benötigen! Viele Unternehmen aber denken bei Verschiebungen
und Erleichterungen, dass dies so weitergeht und schieben deswegen
die Kaufentscheidungen hinaus, bedenken aber nicht, dass wenn dies
alle machen, eine rechtzeitige Auslieferung der Kassen völlig
unmöglich ist. Nur leider waren diese Verschiebungen in Österreich
nötig, weil der vorgegebene Zeitplan von Anfang an unrealistisch war.
Auch Anfang 2019 erscheint für Deutschland sehr ambitioniert, möglich
ist dies sicherlich nur, wenn die Vorgaben des BSI für den
Manipulationsschutz in den nächsten Monaten veröffentlicht werden.
„Stimmen die Informationen, wonach dies erst Mitte 2017 der Fall sein
wird, so ist eine rechtzeitige Umprogrammierung aller Kassen
zumindest aus meiner Erfahrung völlig unrealistisch“, schließt
Knasmüller.
Rückfragehinweis:
Mag. Monika Hausleitner
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