Matschie kritisiert Teillösung beim Kooperationsverbot: „Lockerung muss für Schulen und Hochschulen kommen“

Als „halbe Sache“, die an den Notwendigkeiten eines zukunftsfähigen Bildungssystems in Deutschland vorbeigehe, bezeichnet Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie, die heute vom Bundeskabinett verabschiedete Lockerung des Kooperationsverbots. Sie soll dem Bund künftig die Möglichkeit geben, Einrichtungen an Hochschulen direkt zu fördern. Erhalten bliebe damit das Verbot eines Engagements des Bundes bei Schulen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass Schwarz-Gelb für ein solches Stückwerk die Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung bekommt.“
Für Matschie geht es um eine langfristig tragfähige Lösung, wenn man das Grundgesetz ändern wolle. „Leistung und Effizienz des deutschen Bildungssystems können durch eine Kooperation von Bund und Ländern erheblich verbessert werden“, so der Minister. Als Beispiel für eine sinnvolle Kooperation im Schulbereich nennt Matschie den Ausbau von Ganztagsschulen. „Damit haben wir in der Zeit vor dem Kooperationsverbot gute Erfahrungen gesammelt. An diese müssen wir anknüpfen.“
Nach Matschies Worten muss mit der Aufhebung des Kooperationsverbots eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Bildungsfinanzierung der Länder einhergehen. „Länder und Kommunen in Deutschland tragen 90 Prozent der öffentlichen Bildungsausgaben. Der Bund muss uns für die Erfüllung dieser Aufgabe finanziell besser ausstatten und selbst bei der Finanzierung mehr in die Pflicht genommen werden. Deshalb muss das Kooperationsverbot auch für die Schulen fallen“, so der Minister. Er forderte die Bundesregierung auf, sich endlich ihrer Verantwortung zu stellen: „Es genügt nicht, die Bildungsrepublik auszurufen, man muss auch entsprechend handeln“, so Matschie.
Matschie hebt hervor, dass der Bund bereits ohne Grundgesetz-Änderung deutlich mehr für die Unterstützung der Länder in Bildungsfragen tun könne, so beim Ausbau des Kita-Angebots oder beim Hochschulbau: „Doch da passiert zu wenig.“ Die „Scheinlösung beim Kooperationsverbot“ solle offenbar auch vom Nichthandeln der Bundesregierung auf den schon derzeit möglichen Kooperationsfeldern ablenken.

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