Mayer/Brähmig: Nationaler Gedenktag an Flucht und Vertreibung stärkt die Erinnerungskultur

Koalition löst Versprechen gegenüber den
Vertriebenen ein

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, zukünftig
am 20. Juni den Gedenktag für Flucht und Vertreibung zu begehen. Dazu
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, und der Vorsitzende der Gruppe
der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten, Klaus
Brähmig:

Stephan Mayer: „Der lange gehegte Wunsch, dem Schicksal der Opfer
von Flucht und Vertreibung in angemessener Art und Weise jährlich zu
gedenken, ist heute in Erfüllung gegangen. Mit dem Gedenktag
entspricht das Bundeskabinett einem Kernanliegen der
CDU/CSU-Fraktion. Sie hat das Anliegen intensiv vorangetrieben und im
Koalitionsvertrag festgehalten.

Das unermessliche Leid der Millionen von Deutschen, die durch
Vertreibung, Zwangsumsiedlung und Deportation ihre Heimat verlassen
mussten, darf nicht in Vergessenheit geraten. Die Erinnerung und die
Auseinandersetzung mit dem Schicksal der Vertriebenen sind auch fast
70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges von herausragender
Bedeutung. Die erfolgreiche Aufnahme und die Integration der
Vertriebenen nach dem Krieg ist eine der großen
gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Bundesrepublik. Der Wille zu
Versöhnung und Neuanfang ist einer der wesentlichen Pfeiler des
geeinten Europas. Die Vertriebenen haben auch hieran einen wichtigen
Anteil.

Klaus Brähmig: „Dieser Gedenktag ist ein wichtiges Zeichen der
Verbundenheit mit den deutschen Heimatvertriebenen und ein weiterer
wichtiger Schritt zur gesellschaftlichen Anerkennung ihres
Schicksals. Der Gedenktag gibt der Erlebnisgeneration die Chance,
ihren Frieden zu schließen mit dem Thema Flucht und Vertreibung. Die
deutschen Heimatvertriebenen leisteten einen entscheidenden Beitrag
zum Aufbau unseres demokratischen Gemeinwesens. Mit dem nationalen
Gedenktag werden diese Leistungen angemessen gewürdigt.

Mit dem Gedenktag erweitern wir zugleich auch das Verständnis für
die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Dem
wachsenden Interesse unserer östlichen Nachbarn an diesem Teil ihrer
Geschichte können wir entgegenkommen, indem wir auch in Deutschland
das Bewusstsein für einen vom europäischen Geist geprägten Dialog
über die gemeinsame Vergangenheit und Zukunft befördern.

Die Verbindung dieses Gedenktages mit dem Weltflüchtlingstag setzt
dabei ein klares Zeichen dafür, dass wir Vertreibungen weltweit
ächten und den Gedanken der Versöhnung und Völkerverständigung
stärken wollen. Denn nach wie vor werden weltweit Menschen zu Opfern
von Flucht und Vertreibung. Humanitäre Hilfe für diese Menschen ist
ein Gebot der Nächstenliebe, aber auch ein Signal für Recht und
Freiheit gegen Unterdrückung und Verfolgung. Auch ihnen werden wir am
20. Juni gedenken.“

Hintergrund:

Der Beschluss der Bundesregierung sieht vor, ab dem Jahr 2015
jährlich am 20. Juni den „Gedenktag für die Opfer von Flucht und
Vertreibung“ zu begehen. Der 20. Juni ist gleichzeitig
Weltflüchtlingstag, dieser Tag wurde im Jahr 2000 von den Vereinten
Nationen dazu ausgerufen.

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