Abschluss des deutsch-polnischen Polizeivertrages
bringt Gewinn an Sicherheit
Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen haben am
heutigen Donnerstag ein Abkommen über die Zusammenarbeit der
Polizei-, Grenz- und Zollbehörden unterzeichnet. Hierzu erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Stephan Mayer:
„Grenzüberschreitende Kriminalität kann nur gemeinsam bekämpft
werden. Die heutige Unterzeichnung des Abkommens zwischen Deutschland
und Polen im Sicherheitsbereich ist ein echter Fortschritt für die
Grenzregion zu Polen.
So richtig es ist, von Europa als einem „Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts“ zu sprechen, so sehr muss für die
Bürgerinnen und Bürger auch diese Sicherheit erfahrbar sein. Dabei
hat die Grenzöffnung neben den täglich für die Menschen spürbaren
Vorteilen, die Notwendigkeit einer umfassenderen Zusammenarbeit
zwischen den Behörden unserer Länder gezeigt.
Ob der Autodieb von einem polnischen oder deutschen Polizisten
gestellt wird, ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass er gefasst
und seine Straftat von der Justiz geahndet wird.
Die zuständigen Behörden sind aufgefordert, das Abkommen nun mit
Leben zu füllen und insbesondere durch die Einrichtung gemeinsamer
Ermittlungsgruppen die Hintermänner der kriminellen Banden zu
fassen.“
Hintergrund:
Der derzeit geltende deutsch-polnische Polizeivertag stammt noch
von 2002, der Zeit vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union.
Mit dem Abkommen werden verbesserte rechtliche Grundlagen für die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei-, Grenz- und
Zollbehörden geschaffen.
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