Mayer: Koalition beweist Handlungsfähigkeit beim Thema Armutsmigration aus der EU

Rechtsmissbrauch und Betrug werden erschwert

Das Bundeskabinett hat heute den Abschlussbericht zur
Armutsmigration in der EU und einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von
Maßnahmen gegen den Sozialmissbrauch durch Bürger aus anderen
EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Hierzu erklärt der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

„Die CDU/CSU hat das Thema Armutsmigration aus der EU zu Recht auf
die Tagesordnung gesetzt. Das zeigen nicht zuletzt der jetzt von der
Bundesregierung vorgelegtem Abschlussbericht zur EU-Armutsmigration
und die Maßnahme, die die Bundesregierung dazu verabschiedet hat. Das
wachsende Problem der Einwanderung von EU-Bürgern zum Zwecke des
Bezuges von Sozialleistungen untergräbt die Akzeptanz für die
Freizügigkeit in der Europäischen Union. Damit wird eine der
zentralen Errungenschaften der EU beschädigt und das
zusammenwachsende Europa geschwächt. Wir haben einen Binnenmarkt in
Europa, die Freizügigkeit gilt, wir wollen aber keinen europäischen
Sozialstaat, in dem Deutschland Zahlmeister ist.

Mit dem begleitenden Gesetzentwurf werden Rechtsmissbrauch und
Betrug im Bezug auf das Freizügigkeitsrecht und den Kindergeldbezug,
sowie die Schwarzarbeit konsequenter unterbunden. Wer falsche
Angaben beim Amt macht und sich dadurch Sozialleistungen erschleicht,
darf eine bestimmte Zeit nicht mehr nach Deutschland kommen. Künftig
macht sich derjenige strafbar, der Aufenthaltsdokumente durch
unrichtige Angaben erschleicht. Kindergeldzahlungen werden zur
Vermeidung von Missbrauch und Mehrfachzahlungen von der Angabe der
Steueridentifikationsnummern abhängig gemacht. Wenn jemand künftig
ein neues Gewerbe anmeldet, müssen die Gewerbeämter Anträge auf
Anhaltspunkte für Scheinselbständigkeit überprüfen. Damit können wir
gegen Scheingewerbe vorgehen, die nur darauf zielen,
Aufstockerleistungen zu erhalten. Auch das Aufenthaltsrecht zur
Arbeitssuche wird künftig für Unionsbürger auf sechs Monate
befristet.

Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von
Missbrauch und stärken so die Akzeptanz der Freizügigkeit.“

Hintergrund:

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den
Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und
Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der Sozialen
Sicherungssystem durch Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten“
beschlossen. Der Staatssekretärsausschuss unter gemeinsamer
Federführung von BMAS und BMI war im Januar eingerichtet worden und
hatte bereits im März einen Zwischenbericht vorgelegt. Ebenfalls vom
Bundeskabinett beschlossen wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des
Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften, der u.a.
Einreisesperren bei Missbrauchsfällen und eine Befristung des
Aufenthalts zur Arbeitssuche auf höchstens sechs Monate vorsieht.
Zudem werden Täuschungen bei der Beantragung von
Aufenthaltsdokumenten unter Strafe gestellt. Die Voraussetzungen für
die Beantragung von Kindergeld werden erhöht und Missbrauch zu
verhindern.

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