Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten
stärkt die Attraktivität des öffentlichen Dienstes
Der Deutsche Bundestag hat die Übertragung des Tarifergebnisses
für die Angestellten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen auf
die Beamten des Bundes beraten. Dazu erklärt der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
„Mit der schnellen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Dienst-
und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter und Soldaten des Bundes
investiert die Koalition an der richtigen Stelle.
Der öffentliche Dienst ist ein wichtiger Standortfaktor für
Deutschland. Für die Bürger bedeutet ein leistungsfähiger und
integerer öffentlicher Dienst Sicherheit und Lebensqualität. Auch
ausländische Wirtschaftsunternehmen, die sich hier niederlassen,
schätzen die Verlässlichkeit der deutschen Verwaltung. Dass das so
bleibt, ist nicht selbstverständlich und ist nicht zum Nulltarif zu
haben.“
Der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für den öffentlichen
Dienst, Armin Schuster erklärt:
„Um den hohen Leistungsstandard im öffentlichen Dienst langfristig
zu halten, müssen wir auch künftig hochqualifizierte Fachkräfte für
eine Laufbahn im öffentlichen Dienst gewinnen. Das gelingt nur, wenn
der Bund als Arbeitgeber attraktiv bleibt. Mit einem Bündel von
Maßnahmen für gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, attraktive
Arbeitsbedingungen, aber eben auch für adäquate Vergütung und
Versorgung wollen wir den Bewerbern eine gut ausbalancierte
Attraktivität bieten.
In der letzten Wahlperiode hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
bereits viel in dieser Richtung erreicht: Mit dem
Fachkräftegewinnungsgesetz haben wir Anreize bei der Besoldung
gesetzt, mit dem Familienpflegezeitgesetz für eine bessere
Vereinbarkeit der Pflege von Angehörigen mit dem Dienst gesorgt und
den Pensionseintritt flexibilisiert. Die Koalition hat sich
verpflichtet, in diese Richtung weiterzuarbeiten.“
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