Mehr Frauen in die Aufsichtsraete und Vorstaende

Zur aktuellen Diskussion ueber die Einfuehrung einer gesetzlichen Frauenquote erklaert die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Die Einfuehrung einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsraeten und auch in Vorstaenden ist ein Gebot der Geschlechtergerechtigkeit. Und es ist auch eines der wirtschaftlichen Vernunft. Unterschiedliche soziale und wirtschaftliche Kompetenzen von Frauen und Maennern und ihre jeweiligen Erfahrungen sind fuer jede Unternehmensfuehrung sinnvoll und von grosser Bedeutung.

Auch die Unternehmen in Deutschland benoetigen mehr Frauen in Fuehrungspositionen, in Aufsichtsraeten und Vorstaenden. Leider ist diese Erkenntnis noch nicht bei allen Unternehmen angekommen.

Deswegen benoetigen wir unter anderem eine gesetzliche Quote fuer die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten mit Frauen.

Norwegen hat als erstes Land 2003 eine gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent fuer Aufsichtsraete eingefuehrt. Wie wir inzwischen wissen, sind die Erfahrungen in Norwegen mit der Einfuehrung einer Quote positiv. Auch deshalb, weil bei Nichteinhaltung der Quote harte Sanktionen im norwegischen Recht vorgesehen sind.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich fuer die Einfuehrung einer gesetzlichen Quote von mindestens 40 Prozent Frauenanteil fuer Aufsichtsraete und Vorstaende ein.

Wenn der Schluessel zum Erfolg eine sanktionsbewaehrte gesetzliche Regelung ist, dann muessen auch wir in Deutschland pruefen, welche Sanktionen bei Nichteinhaltung durch die Unternehmen im Gesetz verankert werden koennen.

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