Als einen sinnvollen und auch notwendigen Schritt für eine bessere Versorgung der Versicherten bezeichnet Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, die Empfehlungen des Sachverständigenrats (SVR) zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. „Der Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung muss sich stärker als bisher daran orientieren, wie gut die Qualität der Behandlungsergebnisse ist“, sagte Graalmann am Mittwoch (20. Juni) anlässlich der Übergabe des Gutachtens durch den Sachverständigenrat an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.
In dem mehr als 400-seitigen Sondergutachten zum Thema „Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung“ bewertet der Sachverständigenrat die derzeitigen Wettbewerbsbedingungen und gibt der Regierung Empfehlungen, wie die Versorgung der Versicherten verbessert werden kann. So stehe der Qualitätswettbewerb bisher zu sehr im Schatten des Preiswettbewerbs. Die Sachverständigen sprechen sich dafür aus, einheitliche Qualitätsindikatoren zu entwickeln, mit denen Behandlungsergebnisse vergleichbar werden. Auf dieser Grundlage sollten Krankenkassen mit den Leistungsanbietern verstärkt Einzelverträge schließen, etwa im Bereich der spezialfachärztlichen Versorgung und auch bei bestimmten planbaren Behandlungen im Krankenhaus. Außerdem müsse die Transparenz für die Versicherten verbessert werden.
„Mit dem Gutachten sehen wir uns in unseren Forderungen nach mehr Vertragsmöglichkeiten bestärkt“, sagt AOK-Vorstandschef Graalmann. Schon jetzt könne die AOK die Versicherten zum Beispiel über die unterschiedliche Behandlungsqualität von Krankenhäusern bei der Implantation von Kniegelenken informieren. Graalmann appelliert an die Bundesregierung, die Vorschläge des Sachverständigenrats rasch aufzugreifen. „Wir sind dazu bereit, den Weg zu mehr Qualitätswettbewerb zu gehen“, so Graalmann. Dazu könne auch ein speziell auf die gesetzliche Krankenversicherung ausgerichtetes Gesundheitswettbewerbsrecht hilfreich sein. Eine unreflektierte Übertragung des Kartellrechts, wie sie der Sachverständigenrat im Sinn habe, sei hingegen kontraproduktiv und schade dem vom SVR zu Recht geforderten Qualitätswettbewerb.
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