
Essen – Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder hätten die im Jahr 2024 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu einem Mehrergebnis von rund 1,63 Mrd. Euro bei der Umsatzsteuer geführt. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, gibt jedoch zu bedenken, dass die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung in diesem Mehrergebnis nicht enthalten sind.
Das Bundesfinanzministerium führt hierzu weiter aus:
– Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2024 wurden 63.733 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.630 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt.
– Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 39 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von rund einer Million Euro.
„Es wäre interessant zu wissen, wie viel von diesen rechnerischen Mehrergebnissen letztendlich tatsächlich in die Kassen des Fiskus fließt, nachdem gegen das jeweilige Mehrergebnis erfolgreich Gerichtsverfahren geführt wurden oder nach Insolvenzen und/oder Zahlungsunfähigkeit des geprüften Unternehmens“, erklärt Steuerberater Roland Franz.
Quelle: BMF online(lb) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/BMF_Anordnungen_Allgemeines/2025-06-19-ust-sonderpruefungsergebnisse-2024.html