Meinungsfreiheit schützt auch extreme Ansichten

Meinungsfreiheit schützt auch extreme Ansichten
 

Wäre Nancy Faeser noch Bundesinnenministerin – spätestens jetzt wäre sie in diesem Amt nicht mehr zu halten. Der politische Schaden, den sie mit ihrem schlecht vorbereiteten und nicht ausreichend begründeten Verbot des rechtsradikalen Magazins „Compact“ angerichtet hat, ist gewaltig.

Dennoch: Wem an Meinungsfreiheit gelegen ist, der muss das Urteil begrüßen. Meinungsfreiheit gilt auch für unbequeme, für extreme und sogar für rechtsextreme Meinungen. Gegen Beleidigungen, Bedrohungen, Fake News und strafbare Inhalte muss vorgegangen werden, nicht aber gegen Positionen, die von der gefühlten, tatsächlichen oder gewollten Mehrheitsmeinung abweichen. In diesem Sinne hat das Gericht ein Ausrufezeichen gesetzt.

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Straubinger Tagblatt
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