Meister/Liebing: Koalitionsvertrag unterstreicht bundespolitische Bedeutung der kommunalen Belange – Kommunalinteressen sind weiterhin bei der Union in guten Händen

CDU, CSU und SPD haben am heutigen Mittwoch ihren
Koalitionsvertrag vorläufig unterzeichnet. Hierzu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael
Meister, und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:

„Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zeigt sehr
deutlich, dass die Kommunalinteressen in einer unionsgeführten
Bundesregierung weiterhin in guten Händen sind. Der Koalitionsvertrag
unterstreicht die intensiven Wechselwirkungen der Bundespolitik auf
kommunale Belange – wie ein roter Faden ziehen sich die direkten und
indirekten Auswirkungen auf die Kommunen durch den Vertragstext.

Dabei ist deutlich die Handschrift der Union zu erkennen. Der
vorliegende Koalitionsvertrag unterstreicht nochmals sehr deutlich:
CDU und CSU sind die Kommunalparteien in Deutschland. Dafür haben wir
uns in den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag eingesetzt. Die
erfolgreiche Kommunalpolitik der vergangenen Jahre wird auch in
Zukunft unter Führung von CDU und CSU fortgesetzt werden.

Eine für die Union zentrale Forderung in den
Koalitionsverhandlungen war die solide Planung der Vorhaben vor dem
Hintergrund der Finanzierbarkeit und der verfassungsrechtlichen
Zuständigkeiten. Dies ist gelungen, so dass die Grundlage einer
verantwortungsgerechten Kommunalpolitik auch in der 18.
Legislaturperiode gelegt wurde. Ab 2014 werden die Kommunen bereits
mit rund fünf Milliarden Euro aus der in der 17. Wahlperiode
beschlossenen größten Kommunalentlastung in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland entlastet. Hinzukommen wird eine weitere
Entlastung bei der Eingliederungshilfe. Wir begrüßen, dass bereits
vor der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes eine jährliche
Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro erfolgen
wird. Damit können nicht nur die Kosten der Schulsozialarbeit
finanziert werden, sondern auch viele weitere Projekte der Kommunen.
Diese Mittel müssen aber die Länderfinanzminister uneingeschränkt und
zusätzlich an die Kommunen weiterleiten. Hier dürfen sich die Länder
nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Bundesländer sind zu
allererst für eine auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen
verantwortlich. Die klare Aufteilung der Verantwortung der föderalen
Ebenen im Grundgesetz bleibt auch künftig erhalten und stärkt die
kommunale Selbstverwaltung der Kommunen. Insofern ist es aus
kommunaler Sicht auch zu begrüßen, dass die Aufhebung des
Kooperationsverbotes nicht im Koalitionsvertrag aufgenommen worden
ist.

Besonders erfreulich ist, dass bei der Weiterentwicklung der
Leiharbeit eine Verschlechterung der kommunalen Belange verhindert
werden konnte. Ohne die von CDU und CSU eingebrachte Ergänzung einer
tarifvertraglichen Abweichungsregelung hätte die Festlegung einer
Überlassungshöchstdauer bei der Leiharbeit das Ende jeder
interkommunalen Zusammenarbeit bedeutet. Denn diese Kooperationen,
bei der auch Mitarbeiter in Bereichen verschiedener Kommunen
eingesetzt – also gewissermaßen „überlassen“ – werden, sind auf Dauer
angelegt und nicht nur auf begrenzte Zeit. CDU und CSU haben hier den
nötigen Weitblick bewiesen, zu erkennen, welche Gefahren auch in
indirekten Auswirkungen für Kommunen lauern.“

Hintergrund – Zu einigen wichtigsten Aspekten für die Kommunen
zählen:

Kommunale Selbstverantwortung / Kommunalentlastung: Wichtig und
besonders zu begrüßen ist das klare Bekenntnis, der Steuerfreiheit
von interkommunaler Zusammenarbeit. Eine Besteuerung interkommunaler
Zusammenarbeit würde diese wichtige Kooperationsform erheblich
beeinträchtigen und behindern.

Das klare Bekenntnis der Koalitionspartner dazu, dass der Bund bei
der Neuregelung der Eingliederungshilfe mit Inkrafttreten eines
Bundesteilhabegesetzes zu einer Entlastung der Kommunen beitragen
wird, ist für die Kommunen ein wichtiges Signal.

Breitbandausbau:

Der Breitbandausbau ist vor allem für die Kommunen im ländlichen
Raum eine essentielle Herausforderung. Das klare Bekenntnis der
Koalitionspartner zu einem flächendeckenden Ausbau mit schnellem
Internet bis zum Jahr 2018 ist gut. Nur mit ausreichender
Unterstützung und vereinten Kräften kann das ehrgeizige Ziel bis 2018
erreicht werden. Die Große Koalition hat hierfür die Weichen in die
richtige Richtung gestellt.

Regionalförderung / Städtebauförderung:

Wir begrüßen die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe
Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu einer „Gemeinschaftsaufgabe
ländliche Entwicklung“. Damit greift die Große Koalition ein Vorhaben
auf, dass die Union bereits in der letzten Wahlperiode gefordert
hatte.

Gesundheit und Pflege:

Wir begrüßen die geplanten Vorhaben zur Stärkung der
Gesundheitsversorgung vor allem im ländlichen Raum. Auch hier greift
die Große Koalition Forderungen der Union aus der vergangenen
Wahlperiode auf, um die Versorgung effizienter und bedarfsgerecht
aufrechterhalten zu können. Für die Entwicklung der
Wohnort-Attraktivität der Kommunen im ländlichen Raum ist dies ein
wichtiger Impuls.

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