Das Bundeskabinett hat den Nationalen Aktionsplan
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gebilligt. Er soll
unter anderem die Berufschancen für die Betroffenen verbessern und
dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen in Deutschland ein
normales Leben führen können. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Maria Michalk:
„Mit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention geht die
Entwicklung der Behindertenrechte in eine neue Zeit über. Es wird ein
Paradigmenwechsel beschrieben von der Fürsorge hin zur aktiven
Lebensgestaltung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt deshalb
ausdrücklich den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung.
Die Maßnahmen im Aktionsplan zielen auf die Selbstbestimmung,
Teilhabe, Chancengleichheit und Barrierefreiheit für Menschen mit
Behinderungen ab. Unter anderem soll die gemeinsame Erziehung und
Bildung von Kindern mit und ohne Behinderungen vorangetrieben werden.
Des Weiteren sollen die Berufschancen für Menschen mit Behinderungen
verbessert werden.
Wir müssen aber auch die Barrieren abbauen, denen sich behinderte
Menschen täglich gegenübersehen. Nicht nur das private Umfeld ist
gefragt, sondern das Mitdenken aller Menschen. Deshalb werden wir
verstärkt die Aufklärungsarbeit unterstützen. Das Problembewusstsein
für die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen muss noch
größer werden.
Die im Aktionsplan angestoßenen verbesserten Datenerhebungen, über
die Situation von Menschen mit Behinderungen, begrüßen wir
außerordentlich. Sie wird Chancen für strukturelle Veränderungen
eröffnen. Wir gehen davon aus, dass dadurch Hilfen in Zukunft bei den
Betroffenen gezielter ankommen.
Wir unterstützen alle Bemühungen, die Umsetzung in Deutschland
zügig voranzutreiben. Wir rufen deshalb alle Fraktionen im Deutschen
Bundestag zu einem gemeinschaftlichen Dialog auf. Es gilt
zusammenzuarbeiten und machbare Strategien und Entscheidungen zu
treffen.“
Hintergrund:
Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen mit einer
Behinderung. In Deutschland sind es 9,6 Millionen. Die
UN-Behindertenrechtskonvention ist der erste Völkerrechtsvertrag
explizit für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In 50
Artikeln wird deren Situation aufgegriffen. Die Konvention wurde 2006
verabschiedet und von Deutschland Anfang 2009 ratifiziert. Nun wird
sie umgesetzt. Dafür hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales den Nationalen Aktionsplan mit Unterstützung zahlreicher
Behindertenverbände und aller gesellschaftlichen Kräfte entwickelt.
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