Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn können
bundesweit ab dem 1. September 2011 von schwerbehinderten Menschen
ohne zusätzlichen Fahrschein genutzt werden. Voraussetzung ist der
grün-rote Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger
Wertmarke. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht in der Regelung der
Deutschen Bahn eine große Erleichterung für die rund 1,4 Millionen
schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Die Förderung und der
Ausbau der Mobilität durch die Deutsche Bahn (DB) ist ein richtiger
Schritt zur Stärkung der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wir begrüßen, dass damit
bereits eine Maßnahme aus dem in der letzten Woche vorgestellten
Nationalen Aktionsplan umgesetzt wird. Durch die ab dem 1. September
bundesweit gültige unentgeltliche Beförderung in allen
Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn entfällt die bisherige 50 km
Beschränkung um den eigenen Wohnort. Damit wird nach unserer Ansicht
der Grundstein für eine positive Entwicklung im Aus- und Umbau des
barrierfreien öffentlichen Personennahverkehrs gelegt.“
Hintergrund:
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
die DB die bisherigen Regelungen zum 1. September 2011 aufgehoben.
Der Umkreis der bisherigen 50 Kilometergrenzen wurde aufgehoben. Die
neue Regelung sieht vor, dass schwerbehinderte Reisende bundesweit
durgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB),
Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn – in der
2. Klasse kostenlos fahren. Die Regelungen für Begleitpersonen, für
die Mitnahme eines Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen
bleiben unverändert.
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