Michalk: Freifahrt imöffentlichen Nahverkehr für Menschen mit Behinderung neu geregelt

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch wurde am gestrigen Donnerstag verabschiedet. Damit
werden die Fahrtkostenanteile für schwerbehinderte Menschen neu
geregelt. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:

„Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung, damit Menschen mit
Behinderung am Leben unserer Gesellschaft teilhaben können. Daher ist
die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Kinder, Frauen und
Männer im öffentlichen Personennahverkehr unerlässlich. Die
Verkehrsbetriebe erhalten für die ihnen dadurch entstandenen
Einnahmeverluste eine Erstattung, die vom Bund und den Ländern
übernommen wird. Diese Verrechnung wird pauschal und einfacher
gestaltet.

Menschen mit Behinderung leisten einen Eigenanteil. Sie kaufen
eine Wertmarke bei ihrem Versorgungsamt, die für das gesamte Jahr 72
Euro kostet. Mit diesem Eigenanteil nutzen sie das gesamte Spektrum
der erweiterten Angebote und des Services der Nahverkehrsbetriebe.
Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger sind gänzlich von dieser
Regelung befreit.

Wir begrüßen ausdrücklich die seit 2011 gültige Regelung der
Deutschen Bahn, nach der das gesamte Nahverkehrsnetz für Menschen mit
Behinderung freigegeben ist. Auch wenn es noch viel zu tun gibt, so
ist doch der öffentliche Nahverkehr auf einem guten Weg, barrierefrei
zu werden.“

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