Michalk: Kulturangebote für Menschen mit Behinderung öffnen

Die Arbeitsgruppe Kultur und Medien der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in dieser Woche mit der
kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderung befasst. Dazu
erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Maria Michalk:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weist darauf hin, dass Menschen
mit Behinderung auch im kulturellen Leben stärker einbezogen werden
müssen. Umfassende Teilhabe bedeutet einerseits, alle kulturellen
Angebote auch für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich zu
machen, und andererseits stärker eine künstlerische und kreative
Entfaltung zu fördern. Kulturelle Angebote sind noch viel zu selten
auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung
ausgerichtet.

Kulturelle Teilhabe umfasst alle Genres, einschließlich der
Erinnerungskultur und der modernen Medien. Sie ist für viele Menschen
elementar, denn sie identifizieren sich mit dem, was sie selbst
künstlerisch schaffen oder mit dem, was sie kulturell konsumieren.
Die gestrige Verleihung des 9. Deutschen Hörfilmpreises 2011, der
zwischenzeitlich eine große gesellschaftliche Anerkennung erfährt,
belegte deutlich den hohen Stellenwert von entsprechend aufbereiteten
Kino- und Fernsehfilmen für blinde oder sehbehinderte Zuschauerinnen
und Zuschauer.“

Hintergrund:

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit dem 26. März 2009 für
Deutschland verbindlich. Mit Artikel 30 „Teilhabe am kulturellen
Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“ hat Deutschland das
Recht von Menschen mit Behinderungen anerkannt, gleichberechtigt mit
anderen am kulturellen Leben teilzunehmen.

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