Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist mit Inkrafttreten
der „Initiative Inklusion“ für die Integration schwerbehinderter
Menschen in den Arbeitsmarkt getan. Dazu erklärt die
Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Maria Michalk:
„Die „Initiative Inklusion“ verfolgt das Ziel, die Teilhabe von
schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.
Im Oktober hat der Bund die ersten Mittel dafür an die Länder
überwiesen. Ihnen obliegt die konkrete Umsetzung vor Ort.
Die Inklusionsinitiative macht die Teilhabe am Arbeitsleben von
schwerbehinderten Menschen in Deutschland zu einer
gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Sie stützt sich auf vier
wesentliche Säulen der zusätzlichen Förderung:
1. Berufsorientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und
Schüler in den Vorabgangsklassen;
2. Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge
Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt;
3. Neueinstellung schwerbehinderter arbeitsuchender Menschen, die
das 50. Lebensjahr vollendet haben;
4. Aufbau von Inklusions-Kompetenzen in Handwerks- kammern,
Industrie- und Handelskammern und den Landwirtschaftskammern.
Die Initiative wird mit insgesamt 100 Millionen Euro aus dem
Ausgleichsfonds gefördert und ist ein wichtiges Instrument zur
Verstärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir begrüßen ausdrücklich diese Maßnahme
und rufen dazu auf, diese positive Entwicklung in einem
gesellschaftlichen Dialog weiter zu transportieren.“
Hintergrund:
Die „Initiative Inklusion“ wird von den zuständigen Ministerien
der Länder im Zeitraum 2011 bis 2018 umgesetzt. Dabei findet eine
enge Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
statt. Die Richtlinie vom 9. September 2011 ist am 30. September 2011
im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
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