Das Bundesverfassungsgericht lässt sich – trotz 
Eilverfahren – mit der Prüfung von Euro-Rettungsschirm und Fiskalpakt
Zeit. Schon das ist ein klares Signal – an die Politik wie an die von
dieser so ängstlich beäugten Finanzmärkte. „Wir lassen uns nicht 
unter Druck setzen“, teilen die hohen Richter unausgesprochen mit. 
Und geben damit zu verstehen, dass sie sich nicht vermeintlicher 
Marktlogik, sondern dem Primat des Grundgesetzes verpflichtet sehen. 
Das ist gut so. Ob dies schon als Fingerzeig für die Tendenz der nun 
auf den 12. September anberaumte Entscheidung zu sehen ist, bleibt 
trotzdem Spökenkiekerei. Zwar hat die Bundesregierung ihre nun vor 
dem Gericht gelandeten Maßnahmen immer wieder mit dem Zwang 
begründet, in Zeiten nervöser Märkte schnell handlungsfähig sein zu 
müssen, um größeren Schaden von der wirtschaftlichen Entwicklung 
abwenden zu können. Und haben nicht eben diese Märkte trotzdem den 
inzwischen eingetretenen Aufschub durchaus mit Fassung und ohne den 
vielfach prophezeiten Crash einzupreisen gewusst? Sind also nicht 
auch dringlichste Rettungspakete im Zweifel doch aufschiebbar? 
Gewiss, wenn am Ende ein für alle kalkulierbarer, politisch stabiler 
Rechts- und Handlungsrahmen herauskommt. Ob der mit dem Verzicht auf 
nationale Souveränitätsrechte (übrigens nicht nur in Deutschland) zu 
teuer bezahlt wäre, ob die europäischen Verabredungen tatsächlich in 
die Schuldenunion führen und ob das deutsche Parlament und damit der 
deutsche Steuerzahler endgültig seines wertvollsten Hoheitsrechtes 
verlustig geht – über all das muss und wird das Verfassungsgericht 
entscheiden. Dass es sich dabei ernsthaft anschickte, den von einer 
Zweidrittelmehrheit der deutschen Verfassungsorgane getragenen 
europapolitischen Kurs in Bausch und Bogen zu verwerfen, kann und mag
man sich nicht vorstellen. Strenge Auflagen für Bundesregierung und 
Parlament in Verfahrensfragen dagegen schon. Alles darüber hinaus 
bescherte nicht nur Europa eine Existenz-, sondern zusätzlich 
Deutschland eine Verfassungskrise.
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