Ein festes „Ja“, ein entschiedenes „aber nur wenn“:
Rettungsschirm und Fiskalunion sind mit dem Grundgesetz vereinbar – 
wenn völkerrechtlich verbindlich sichergestellt ist, dass das 
jeweilige Haftungsrisiko vom Parlament gebilligt wird. Mit dieser 
Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung 
Deutschlands am europäischen Stabilitätsmechanismus für zulässig 
erklärt und gleichzeitig weitere Pflöcke für die parlamentarische 
Kontrolle des Regierungshandelns auch im europäischen Rahmen 
eingeschlagen. Über Sinn und Zweckhaftigkeit des Rettungspaketes hat 
das Gericht nicht entschieden, auch nicht über absolute 
Haftungsgrenzen oder Anderes. Vielmehr hat es ausdrücklich betont, 
dass dies gar nicht seine Aufgabe sei, sondern die der vom Volk 
gewählten Abgeordneten. So viel zum Thema –Oberstes Gericht als 
Politik-Ersatz– – eine notwendige Klarstellung. Die die Abgeordneten 
allerdings auch noch einmal nachdrücklich in die Pflicht nimmt, ihre 
Entscheidungen vor dem Wähler zu verantworten. Das Donnerhall-Format 
des allgemeinen Aufatmens in Politik und Wirtschaft – außer natürlich
bei den Eurogegnern – machte auch nachträglich noch einmal klar, was 
in Karlsruhe auf dem Spiel stand. Doch wie schon bei vorangegangenen 
Europa-Entscheidungen blieb die Linie der Verfassungsrichter 
letztlich klar pro-europäisch. Was nicht verwundern muss, nennt doch 
schon das Grundgesetz ein vereintes Europa als Wunschziel. Wie der im
Urteil geforderte völkerrechtliche Vorbehalt in die Praxis umgesetzt 
werden kann, dürfte jetzt zur kniffligen Aufgabe für die Diplomaten 
werden. Auch das noch ausstehende Urteil zur Zulässigkeit der 
EZB-Anleihenkäufe wird wohl für weiteren innereuropäischen Zoff 
sorgen, wie entsprechenden Andeutungen des Gerichts zu entnehmen war.
Die Euro-Rettung wird eine in Deutschland wie in und mit den anderen 
EU-Mitgliedsstaaten heftig umstrittene, langwierige Mühe bleiben. Das
Verfassungsgericht hat sichergestellt, dass der Bundestag dabei nicht
auf die Zuschauerbank gerät.
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Mindener Tageblatt
Christoph Pepper
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