Mißfelder: Eine Visapolitik für Deutschlands Zukunft

Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages
veranstaltet heute eine öffentliche Anhörung zum Thema „Praxis der
Visumerteilung durch die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland
im Ausland“. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder:

„Unsere Visapolitik muss sich daran orientieren, dass Deutschlands
materieller Wohlstand und kultureller Reichtum auf Offenheit und
Austausch beruhen. Das gemeinsame Ziel von CDU/CSU- und
FDP-Bundestagsfraktion ist es, die richtige Balance zwischen
Sicherheit und Offenheit in der Visapolitik zu finden.

Darum müssen wir eingehend prüfen, in welchen Ländern wir wirklich
noch eine Visumspflicht benötigen. Langfristig wollen wir die
Visafreiheit für Menschen aus Russland und aus den Ländern
Osteuropas, die noch nicht dem Schengen-Raum angehören.

Wo die Prozeduren der Visavergabe noch immer nötig sind, müssen
unsere Auslandsvertretungen eine Willkommenskultur zum Ausdruck
bringen. Die deutsche Visapraxis muss auch
Wirtschaftsförderungspraxis sein.

Denn die Visapolitik muss weitere wichtige Ziele mit dem Ziel der
Sicherheit in eine stimmige Balance bringen. Sie ist auch ein
Instrument, mit dem wir gezielt zivilgesellschaftlichen und
wissenschaftlichen Austausch fördern, Fachkräftebedarf decken und
Investoren und Geschäftspartner anziehen wollen.

Durch Maßnahmen wie die Einrichtung der Visa-Warndatei stellen wir
sicher, dass unserem Sicherheitsbedürfnis Genüge getan wird. Die
Expertenanhörung des Auswärtigen Ausschusses richtet nun die
Aufmerksamkeit auf die gesellschafts- und wirtschaftspolitischen
Ziele der Visapolitik.“

Hintergrund:

Für längerfristige Aufenthalte und Aufenthalte, die zu einer
Erwerbstätigkeit berechtigen, wird ein nationales Visum (D-Visum)
benötigt. Für kurzfristige Aufenthalte, das heißt für Aufenthalte im
Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je Sechsmonatszeitraum, werden
Schengen-Visa vergeben.

Nur die Vergabe von D-Visa wird durch nationale Gesetze geregelt,
hier kann Deutschland mit Regelungen zur Visavergabe gestalten und so
vor allem gesellschaftliche und wirtschaftliche Interessen verfolgen.
Für Schengen-Visa dagegen ist die Vergabe europarechtlich einheitlich
geregelt, Rechtsgrundlage bildet der seit 2010 geltende Visakodex.
Bis auf bestimmte Ausnahmen, wie z.B. Regelungen für Inhaber von
Diplomatenpässen oder ziviles Flugpersonal bleibt den einzelnen
Staaten kein Handlungsspielraum. Entscheidend ist hier die Praxis.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für die Einrichtung
einer Visa-Warndatei vorgelegt.

Das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland wird bis zum Jahr 2050
ohne Zuwanderung und bei konstanter Erwerbsquote von heute knapp 45
Millionen Personen auf knapp 27 Millionen Personen sinken (Quelle:
Bundesagentur für Arbeit, Perspektive 2025:Fachkräfte für
Deutschland, S. 7 http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vero
effentlichungen/Sonstiges/Perspektive-2025.pdf). Daher ist die
Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften auch ein Sicherungsweg im
Fachkräftesicherungskonzept der Bundesregierung.

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