Mißfelder: Iran darf nicht die Fähigkeit zur nuklearen Bewaffnung erlangen

Der Bundestag debattiert am heutigen Donnerstag
über das vorläufige Atomabkommen mit dem Iran. Dazu erklärt der
außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp
Mißfelder:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt die Besorgnisse Israels
hinsichtlich des Genfer Abkommens über das iranische Atomprogramm
sehr ernst. Deshalb muss die Islamische Republik Iran jetzt die
Gelegenheit nutzen, jeden Zweifel an ihrer Behauptung auszuräumen,
die Urananreicherung diene ausschließlich der friedlichen Nutzung.
Als eines der erdölreichsten Länder der Welt betont das Land bei
jeder Gelegenheit, es brauche diese Atomanlagen zur Energiegewinnung.
Diese Argumentation ist äußerst widersprüchlich.

Trotz des Kompromisses, den Iran mit den Vetomächten des
UN-Sicherheitsrates und Deutschland gefunden hat, prägt die
Feindschaft zu Amerika und zum jüdischen Staat Israel weiterhin das
Denken der Teheraner Führung. So erklärte der oberste religiöse
Führer des Irans, Ajatollah Ali Khamenei, noch während die
Atomverhandlungen in Genf liefen, dass Israel seinen Untergang nicht
vermeiden könne. Diese Aussagen stehen in einer langen Reihe von
offiziellen iranischen Äußerungen, die von einer maßlosen
Vernichtungsrhetorik gegenüber Israel geprägt sind.

Der Iran war in der Vergangenheit sehr geschickt darin, seine
wahren Absichten zu verschleiern und die Welt zu täuschen. Deshalb
darf die internationale Staatengemeinschaft nicht den Fehler machen,
sich alleine auf seine Zusicherungen zu verlassen. In den kommenden
Wochen und Monaten wird es darauf ankommen, dass die Einhaltung der
Zusagen nachprüfbar ist. Der Iran darf nicht die Fähigkeit haben,
sich nuklear zu bewaffnen. Daher muss der Druck auf den Iran aufrecht
erhalten werden.“

Hintergrund:

Nach dem in Genf gefundenen Kompromiss muss der Iran die bislang
gebauten Atomreaktoren zunächst nicht zurückbauen, sondern darf sie
weiter betreiben. Das Uran darf aber nur zu einem geringen
Prozentsatz angereichert werden, so dass es nicht waffenfähig ist.
Das Abkommen gilt zunächst für ein halbes Jahr.

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