Mißfelder: Verantwortung und Zukunft – 20 Jahre deutsch-polnischer Freundschaftsvertrag

Der Bundestag verabschiedet am heutigen Freitag den
fraktionsübergreifenden Antrag „Deutschland und Polen – Verantwortung
aus der Geschichte Zukunft in Europa“. Dazu erklärt der
außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp
Mißfelder:

„Wir setzen uns dafür ein, dass von der deutsch-polnischen
Zusammenarbeit neue Impulse für die europäische Einigung ausgehen. Es
geht uns darum, in Verantwortung aus der Geschichte die Zukunft in
Europa gemeinsam zu gestalten. Für uns gelten die Worte, die
Bundespräsident Richard von Weizsäcker 1985 fand: „Die Jungen sind
nicht verantwortlich für das, was damals geschah. Aber sie sind
verantwortlich für das, was in der Geschichte daraus wird.“

CDU/CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir
die enge Freundschaft und Zusammenarbeit mit Polen weiter vertiefen
und die Möglichkeiten des Weimarer Dreiecks intensiv ausschöpfen
wollen. Das setzen wir nun um.

Wir ziehen eine Bilanz der bilateralen Zusammenarbeit auf den
Feldern Politik, Wirtschaft und Kultur und stellen für jedes dieser
Gebiete konkrete Forderungen.

Auf polnischer Seite ist die Situation der polnischstämmigen
Mitbürger in Deutschland von besonderem Interesse. Mit dem Antrag
setzen sich die beteiligten Fraktionen dafür ein, dass sie ihre
kulturellen Wurzeln und die polnische Sprache pflegen können.

Auch zum Thema der deutschen Minderheit in Polen spricht der
Antrag eine klare Sprache: „Polen und Deutschland betrachten heute
die deutsche Minderheit in Polen und die polnischstämmigen Bürger in
Deutschland als natürliche Brücken der Verständigung zwischen dem
deutschen und dem polnischen Volk.“ Und: „Wir sprechen uns auch dafür
aus, dass in Polen die in kommunistischer Zeit verfolgte
Assimilationspolitik gegenüber der deutschen Minderheit aufgearbeitet
und die unterschiedlichen Erinnerungskulturen gerade in Schlesien
miteinander verbunden werden.“

Wir würdigen besonders die Beiträge der Kirchen beider Länder zur
Versöhnung und das Engagement der Heimatvertriebenen, die sich bei
der Pflege des gemeinsamen kulturellen Erbes engagiert und Kontakte
nach Polen geknüpft haben.

Unsere Außenpolitik ist wertegebunden, interessengeleitet und
zielorientiert. Darum fordern wir die Bundesregierung auf, gemeinsam
mit der polnischen Regierung ein Arbeitsprogramm zu entwickeln, das
Grundlage für die deutsch-polnische Zusammenarbeit der nächsten
Zukunft sein soll.“

Hintergrund:

Am 17. Juni 1991 unterzeichneten Bundeskanzler Helmut Kohl, der
polnische Ministerpräsident Bielecki und die beiden Außenminister
Hans-Dietrich Genscher und Krzysztof Skubiszewski in Bonn den Vertrag
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über
gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit.
Vorangegangen war dem historischen Ereignis die Unterzeichnung des
Vertrags vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen
ihnen bestehenden Grenze.

Am 21. Juni finden im Rahmen einer gemeinsamen Kabinettssitzung
deutsch-polnische Regierungskonsultationen statt. Polen übernimmt am
1. Juli 2011 erstmalig die EU-Ratspräsidentschaft.

Die Rolle der Vertriebenen wurde umfassend mit der Initiative „60
Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen – Aussöhnung vollenden“
(BT-Drs. 17/4193 vom 15.12.2010) gewürdigt.

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