Von Reinhold Willfurth
Bei der Frage, ob ein Mann auch ein guter Vater ist, spielt die
„Stimme des Blutes“ eine untergeordnete Rolle. Eine Familie kann sehr
gut ohne leiblichen Vater funktionieren, oder auch mit zwei Vätern,
oder mit zwei Müttern. Bei vielen „Spenderkindern“ aber kommt
irgendwann die Frage nach ihren genetischen Wurzeln auf. Die Antwort
darauf ist ein Menschenrecht, das über den Persönlichkeitsrechten des
Samenspenders steht. Eigentlich hat diese Einsicht seit 24 Jahren
Verfassungsrang. Die Politik aber hat sich bislang vor einem Gesetz
gedrückt, das die Suche nach dem anonymen Vater erleichtert. Der
gesellschaftliche wie der medizinisch-biologische Fortschritt ist an
allen Parteien vorbeigelaufen. So muss, wie so oft, die Justiz der
Politik auf die Sprünge helfen, sonst könnten auch künftig über 100
000 Menschen nicht auf die Suche nach ihrer Identität gehen. Zur
Beruhigung der Reproduktionsmediziner: An Samenspendern wird es auch
in Zukunft nicht fehlen. Ein Gesetz, das die Suche nach dem
leiblichen Vater erleichtert, kann auch Ängste über Erb- und
Unterhaltsfragen beseitigen.
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