Mittelbayerische Zeitung: Kommentar Swift-Abkommen

Das EU-Parlament feierte es als wahre
Sternstunde der Demokratie, als die Abgeordneten das
Bankdaten-Abkommen Swift im Februar 2010 mit Pauken und Trompeten
durchfallen ließen. Zum ersten Mal hatten die Parlamentarier die
Befugnisse ausgereizt, die ihnen der 2009 in Kraft getretene
Lissabon-Vertrag beim Gesetzgebungsverfahren zuspricht. Umso
überraschender kam die Zustimmung zum neuen Swift-Vertrag wenige
Monate später. Es ist nicht erst seit gestern bekannt, dass eine
massenhafte Datenübertragung immer äußerst schwer zu kontrollieren
ist. Das EU-Parlament hatte zwar, bevor es grünes Licht für den neuen
Swift-Vertrag gab, auf die Modifikation des Abkommens bestanden.
Allerdings hat es dabei offensichtlich nicht gut genug hingeschaut.
Das Europaparlament hätte gut daran getan, weiter hartnäckig zu
bleiben und sich nicht dem Druck der USA und deren Datenhunger zu
beugen. Die Forderung einiger EU-Parlamentarier, jetzt nachzubessern,
kommt reichlich spät. Doch das EU-Parlament kann seine zweite
Sternstunde erleben – nämlich dann, wenn es seine Befugnisse erneut
ausreizt und dazu nutzt, um das Abkommen noch einmal komplett auf den
Prüfstand stellen zu lassen.

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