Es steht uns nicht zu, die Motive von Charlotte
Knobloch für die Ablehnung der Stolpersteine zur Erinnerung an die
Opfer des nationalsozialistischen Terrors zu bewerten. Als
Überlebende des Holocaust hat die Vorsitzende der jüdischen Gemeinde
in München selbst mit ansehen müssen, wie SA-Schergen Juden auf den
Straßen misshandelten. Sie darf deshalb „Erinnerung auf Augenhöhe“
statt Stolpersteine fordern, die man mit den Füßen tritt. Das
Beispiel Regensburg zeigt, dass die Erinnerung an die Opfer mit 154
Stolpersteinen auch auf Augenhöhe stattfinden kann. Mit
ausdrücklicher Zustimmung der jüdischen Gemeinde wurden sie verlegt.
Niemand tritt sie mit Füßen. Man hält inne, schaut hin, liest und
begreift. Name, Geburts- und Todestag stehen für Menschen, die hier
ihren Lebensmittelpunkt hatten. Wir ehren sie, indem wir die
Erinnerung an ihr Leben und an ihr Schicksal in Stein gemeißelt wach
halten.
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