Es sind leider keine Einzelfälle: Polizisten
werden attackiert, wenn sie Unfälle aufnehmen. Bei Demonstrationen
oder auf dem Weg zu Fußballspielen fliegen Steine, Leuchtraketen und
sogar Molotow-Cocktails gegen die uniformierten Begleiter.
Rettungssänitäter werden behindert, wenn sie Verletzten helfen
wollen. Feuerwehrleute werden angegangen, wenn sie Brände löschen und
Menschen retten wollen. Schlimm, aber leider schon vorgekommen. Vor
diesem Hintergrund war es höchste Zeit, dass der Bundesjustizminister
jetzt einen Gesetzentwurf vorlegte, der – wie es im Amtsdeutsch heißt
– Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte besser unter Schutz stellt.
Attacken auf Staatsdiener müssen härter geahndet werden als bisher.
Dass dabei auch das Schwert des Landfriedensbruch-Paragrafen
geschärft wird, erscheint sinnvoll. Zugleich jedoch springt Minister
Heiko Maas mit seinem Vorstoß zu kurz. Denn nicht nur Polizisten,
Feuerwehrleute oder Sanitäter werden leider mit Respektlosigkeit,
einem Anstieg von Feindseligkeiten, bis hin zu offenen Angriffen
konfrontiert, sondern auch Mitarbeiter in Rathäusern, Jobcentern,
Finanzämtern. Der Staat muss alle Beschäftigten im öffentlichen
Dienst sowie auch Ehrenamtliche im Einsatz für das Gemeinwohl
gesetzlich besser schützen. Das reicht vom Lehrer bis zum
Schiedsrichter. Allerdings darf man dabei von einem verschärften
Gesetz keine Wunderdinge erwarten. Wichtig ist, dass der Respekt
gegenüber Dienern der Allgemeinheit auch wirklich gelebt wird.
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