Es geistern viele Schätzungen über die Anzahl
von Kuckuckskindern herum. Zwischen einem bis zehn Prozent der Kinder
könnten von „Scheinvätern“ aufgezogen werden, während der leibliche
Vater im Dunklen bleibt. Justizminister Maas will eine
Auskunftspflicht der Mutter über den biologischen Erzeuger ins Gesetz
schreiben. Allerdings lässt der Entwurf viele Hintertürchen offen.
Wenn es der Mutter „unzumutbar“ sei, den leiblichen Vater zu nennen,
könne sie ihn verschweigen. Das Gesetz soll eine schwierige Abwägung
regeln. Nämlich die zwischen dem Recht eines Vaters festzustellen, ob
er der Erzeuger des Kindes und unterhaltspflichtig ist, sowie dem
Recht der Mutter, über ihr Intimleben zu schweigen. Mit einem Gesetz
jedoch können Vertrauen und Ehrlichkeit in einer Familie nicht
hergestellt werden.
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