Der Einschätzung psychiatrischer Gutachter 
kommt vor Gericht eine bedeutende Rolle zu. Jene Aussagen über die zu
verurteilenden Angeklagten haben einen nicht unerheblichen Einfluss 
auf das spätere richterliche Urteil. Und das ist in den allermeisten 
Fällen gut so. Denn dies dient dem Schutz der Bürger. Niemand will, 
dass psychisch kranke Straftäter frei herumlaufen. Doch wo zieht man 
die Grenze? Ist Mollath gefährlich, ist es Ulvi K.? Dass man 
Gutachtern deshalb Zeit gibt, um keine voreiligen Schlüsse zu ziehen,
ist richtig. Warum allerdings im Fall Ulvi K. Monate nach dem 
Freispruch im Mordfall Peggy noch immer keine Entscheidung getroffen 
werden konnte, erklärt sich nicht. Ein faires Verfahren sieht anders 
aus. Aus der Zeitschinderei die Forderung nach einer sofortigen 
Freilassung abzuleiten, dient der Sache aber auch nicht. Alleinige 
Entscheidungsgrundlage muss die psychische Verfassung von Ulvi K. 
sein.
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