Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zur Arbeitsmarktreform: Ungewollte Effekte von Bernhard Fleischmann

Klarheit für alle Beteiligten, keine
Schlupflöcher – diese Kriterien sollte das Gesetz zur Leiharbeit und
Werkverträgen erfüllen. Ob es das schafft, ist noch nicht genau
abzusehen. Es bleiben bei den Beteiligten jedenfalls noch Fragen
offen. Klar scheint: Das Gesetz wird weder die Zeitarbeit zum
Erliegen bringen noch Werkverträgen den Garaus machen. Beide haben
ihre Berechtigung. Beide öffnen aber auch Missbrauch Tür und Tor, was
man verhindern will und muss. Dass Zeitarbeiter maximal 18 Monate in
einem Betrieb bleiben dürfen, wirkt in dieser Form vermutlich
zweischneidig. Denn Unternehmen, die deren Stellen partout nicht in
eigene feste Arbeitsplätze umwandeln wollen, müssen das auch künftig
nicht tun. Sie müssen nur einen neuen Zeitarbeiter nehmen. Der
bekommt sogar weniger Geld als sein Vorgänger, bei dem die
„Equal-Pay-Regelung“ längst voll gegriffen hat.

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