Von Reinhold Willfurth
Die bayerischen Verfassungshüter haben für die kommerziellen
Retter entschieden, die ihre Chance wittert, in dieser Boombranche zu
expandieren. Das ist der Gewinner. Verlierer gibt es gleich mehrere:
Die traditionellen Hilfsorganisationen, das Ehrenamt – und die
Gesellschaft. Das christliche Menschenbild, auf das sich Politik und
Justiz so gerne als Grundlage menschlichen Handelns berufen, fußt auf
der Solidarität der Starken mit den Schwachen. Auf den Rettungsdienst
übertragen, bedeutet dies, dass bei einem Noteinsatz nicht nur
Menschen beteiligt sind, die ihr Geld damit verdienen, sondern auch
Freiwillige. Mit ihrer Solidarität helfen diese nicht nur dem
Unfallopfer, sondern auch der Allgemeinheit, zum Beispiel als
Rollenvorbild, und nicht zuletzt auch sich selbst mit einem Zugewinn
an Lebenserfahrung. Traurig genug, dass die obersten Richter des
Freistaats nach Jahrzehnten darauf gekommen sind, dass BRK und Co.
auf einmal illegal handeln. Wenn dem wirklich so ist, muss eine
Verfassungsänderung her. Die dürfte kein Problem sein, wenn es die
Politik wirklich ernst meint mit dem unersetzlichen Wert des
Ehrenamts.
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