Der rechtspolitische Sprecher der grünen
Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, hält es für ausgeschlossen, den
Verzicht auf eine Anklage gegen den ehemaligen Bundespräsidenten
Christian Wulff mit der Forderung nach einem Schuldeingeständnis zu
verbinden. „Ein solches Angebot wäre rechtswidrig“, sagte er der in
Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Online-Ausgabe). „Ein
Schuldeingeständnis ist eine moralische Unterwerfung. Und der
Paragraph 153 des Strafgesetzbuches sieht keine moralische
Unterwerfung vor.“ Die „Süddeutsche Zeitung“ und der „Focus“ hatten
berichtet, die Staatsanwaltschaft Hannover habe die Übernahme
strafrechtlicher Verantwortung durch Wulff zur Bedingung für einen
Verzicht auf die Anklage gemacht.
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